AGB BATO

Allgemeine Geschäftsbedingungen BATO®-Ausbildung

(im Bundesverband Orientalischer Tanz e.V. (BVOT) als Träger der Ausbildung)                   

 

1. Anmeldung

Für die Teilnahme an Seminaren & Workshops (Online und Standorte) sind ausschließlich folgende Anmeldungsarten möglich:


Der BVOT bestätigt die Buchung per Mail. Die Anmeldung ist nach Verstreichen der Widerrufspflicht (14 Tage) verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung der vollständigen Gebühren.


Eine Teilnahmebestätigung wird nur über vollständig besuchte Seminare oder Seminarteile auf Nachfrage ausgestellt. Im Rahmen der BATO®-Ausbildung erhält jede/r Teilnehmer/in ein Teilnahmezertifikat.

 

2. Seminargebühr

Die Teilnahmegebühren bitte der aktuellen Preisinformation auf der entsprechenden o.g. Internetseite entnehmen. Die angegebenen Preise beinhalten die Teilnahme am (Online)-Seminar sowie das vom Verband zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial. Reise- und Übernachtungskosten tragen Teilnehmende im Rahmen der BATO®-Ausbildung selbst.


Die Teilnehmenden erhalten nach dem Besuch des jeweiligen Angebots eine Rechnung per E-Mail. Diese ist innerhalb der gesetzten Zahlungsziele zu begleichen. Alle Zahlungen erfolgen auf das Konto des BVOT, welches auf der Rechnung angegeben wurde, unter Angabe der Order ID und des Namens des Teilnehmenden.


Teilnehmende können bei wiederholter Belegung einzelner Seminare das entsprechende Seminar zum Wiederholpreis (50 % des ausgewiesenen Preises) erneut buchen. Ein Nachweis ist zu führen.

 

3. Absage von Seminaren/Prüfungsteilnahme

Der BVOT ist berechtigt, ein BATO®-Seminar oder eine BATO®-Prüfung aus wichtigem Grund abzusagen. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere eine Erkrankung des Dozenten/der Dozentin oder eine nicht ausreichende Teilnehmerzahl dar sowie Umstände höherer Gewalt, die eine Durchführung des Angebotes nicht zulassen.


Im Krankheitsfall eines Dozenten wird sich der BVOT um einen Ersatzdozenten bemühen und das Angebot ggf. auch kurzfristig absagen müssen.

Eine Absage, die nicht aufgrund einer Erkrankung des Dozenten/der Dozentin erfolgt, findet spätestens 5 Tage vor dem angesetzten Termin des Angebotes statt.

Der BVOT hat das Recht, Anmeldungen im Einzelfall auch im Nachhinein ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

Unabhängig von den Gründen für eine Absage wird eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr ohne Abzüge zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche der Teilnehmenden an den BVOT bestehen nicht.


Bei Absage (Stornierung) durch den Teilnehmenden bis zu 14 Tagen vor dem jeweiligen Seminartermin kann eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben werden. Die Teilnahmegebühr wird zurückerstattet.

Bei einer Absage innerhalb 14 Tage vor dem Seminartermin durch den Teilnehmenden oder ein Nichterscheinen wird die volle Gebühr für das verbindlich gebuchte Angebot fällig.

Die Stellung von Ersatzteilnehmenden durch Teilnehmende wird nach vorheriger Absprache akzeptiert.


Die Anmeldung zu einer Prüfung ist verbindlich. Sie kann nur bis 12 Wochen vor dem Prüfungstermin unter Zahlung einer Stornogebühr von 25,00 EUR, storniert werden. Nach dieser Frist ist die vollständige Prüfungsgebühr ohne Abzüge zu zahlen, auch wenn der/die zu Prüfende nicht an der Prüfung teilnimmt. Die Gründe für eine Nichtteilnahme sind unerheblich.


4. Auswahl der Dozenten

Der BVOT behält sich die Auswahl der entsprechenden Dozenten für die Angebote vor. Es besteht seitens der Teilnehmenden kein Anspruch darauf, dass ein Angebot von einem bestimmten Dozenten gehalten wird.

Dozenten können auch kurzfristig von einem qualifizierten Ersatzdozenten vertreten werden. Der mit der Anmeldung und deren Bestätigung abgeschlossene Vertrag zwischen Teilnehmenden und dem BVOT bleibt hiervon unberührt.


5. Haftung

Weder der BVOT, noch die Dozenten oder der Vermieter der Räumlichkeiten übernehmen eine Haftung bei Diebstahl im Rahmen des Präsenzunterrichtes. Die Teilnahme am Tanzunterricht erfolgt in diesem Fall auf eigene Gefahr.

Etwaige Erkrankungen, die einen Einfluss auf die Teilnahme am Unterricht haben könnten, müssen dem Dozenten/der Dozentin vor Beginn des Angebotes mitgeteilt werden.

Die Teilnehmenden tragen die volle Verantwortung für ihr Handeln. Sie haften für die von ihnen verursachten Schäden am Eigentum anderer.


6. Zertifikatserwerb und Zertifikatserhalt für BATO®-Ausbildungen

Nach der erfolgreichen Ausbildung in den betreffenden Ausbildungsgängen und dem Bestehen aller zum Ausbildungsgang gehörenden Prüfungen erhält der/die Teilnehmer*in das Zertifikat zum/zur BATO®- Tänzer*in / BATO®- Trainer*in, welches vom BVOT ausgestellt wird. Dieses Zertifikat ist für 2 Jahre vom Tag des erworbenen Abschlusses an gültig. Für die Zertifikatsverlängerungen sind jeweils 1 Seminar im Ausbildungsgang BATO®-Trainer*in (10 Stunden) und 2 Seminare im Ausbildungsgang BATO®-Tänzer*in (20 Stunden) nachzuweisen. Die Zertifikatsverlängerung ist dem BATO®-Office spätestens 8 Wochen vor dem Ablauf des noch gültigen Zertifikats zur Beantragung zuzuleiten. Es werden nur entsprechend gekennzeichnete Fortbildungen des BVOT anerkannt. Verfällt das Zertifikat, darf der/die Ausbildungsabsolvent*in sich nicht mehr BATO®- Tänzer*in oder/und BATO®- Trainer*in nennen. Es darf aber weiterhin damit geworben werden, die Ausbildung abgeschlossen zu haben.


7. Urheberrecht

Film- und Fotoaufnahmen während der Seminare sind grundsätzlich untersagt, es sei denn der Dozent/die Dozentin erteilen hierzu ausdrücklich eine Erlaubnis. Die Erlaubnis deckt in jedem Fall nur die private Nutzung.


BATO®-Ausbildung ist eine Marke nach deutschem Recht. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterrichtsmaterialien ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung geahndet.

 

STAND: 04.12.2021





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